Anhang zur Satzung vom 10.04.2013 über die Rehasportabteilung

Satzungsanhang der Alzheimer Gesellschaft Kiel e.V.

Die Alzheimer Gesellschaft Kiel e.V. hat in ihrer Satzung unter §2 (Zweck des Vereins) u.a. folgendes stehen:

2.    Der Verein will insbesondere:

-    …
-    Möglichkeiten der Krankheitsbewältigung bei den Betroffenen verbessern
-    …
-    die Selbsthilfefähigkeit bei den Angehörigen stärken
-    neue Betreuungsformen anregen, unterstützen und erproben
-    …
-    Gesundheits- und sozialpolitische Initiativen anregen
-    …

Deshalb richtet die Alzheimer Gesellschaft Kiel e.V. eine Rehasportgruppe für Menschen mit Demenz und deren Angehörige ein und tritt dafür dem Rehabilitations- und Behinderten-Sportverband Schleswig-Holstein e.V. bei.

Zweck der Gruppe ist die Erhaltung und Förderung der Beweglichkeit sowie die Förderung von sozialen Kontakten durch Gruppenteilnahme. Die Übungsleitung ist entsprechend den Vorschriften des REHA-Sportverbandes SH ausgebildet und anerkannt. Verordnungen können sowohl für das Krankheitsbild Demenz als auch für Orthopädie ausgestellt werden. Damit haben auch Begleitpersonen die Möglichkeit, eine Verordnung zu erhalten. Personen, die ohne Verordnung an den Übungsstunden teilnehmen möchten, haben einen festgelegten Beitrag zu entrichten.
Die eingesetzten Übungsleiter haben einen entgeltlichen Aufwandsentschädigungsanspruch nach §3 Nr. 26a EStG. Zurzeit sind Übungsleiter-pauschalen bis 2400,- € im Jahr steuerbefreit.

Die Alzheimer Gesellschaft errichtet ein Konto für die Rehasportgruppe, über das diese getrennt vom übrigen Vereinsvermögen abgerechnet wird.
Zur Anschubfinanzierung erfolgt von der Alzheimer Gesellschaft Kiel e.V. eine Einlage von 1000,- € auf dieses Konto, die bei Auflösung der Gruppe wieder dem Vereinsvermögen zugeführt wird.

Kiel, den 10. April 2013

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